Sterbeort
Sterbeort Zuhause
Bei Sterbefällen in der Wohnung muss der jeweilige Sprengelarzt (Amtsarzt oder Distriktsarzt) zur Totenbeschau bestellt werden. Gerne veranlasst dies auch die Bestattung Pacher. In Ausnahmefällen genügt auch die Feststellung des Todes durch den Hausarzt (oder Notarzt).
Nach Anruf bei unserer Bestattung vereinbaren wir mit Ihnen die Abholung des/der Verstorbenen. Falls sich Angehörige noch vor der Abholung von dem Familienmitglied im Wohnhaus verabschieden wollen, verständigen Sie bitte diese. Es besteht auch eine mögliche spätere Verabschiedung am offenen Sarg.
Sterbeort Spital, Pflegeheim, Seniorenheim ...
Wir vereinbaren einen Termin für ein Gespräch, in dem alle notwendigen Schritte besprochen werden. Dieses Gespräch kann bei uns im Hause, bei Ihnen zu Hause oder an einem sonstigen Ort stattfinden. Es können alle Beteiligten daran teilnehmen.
Zur Todesfallaufnahme im Bestattungsinstitut bitte Bekleidung und Dokumente mitbringen. Danach erfolgt die Besprechung der Einzelheiten der Bestattungsdurchführung
Sterbeort im Ausland
Bei einem Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland bzw. anderen Bundesländern gelten andere Vorschriften. Das Bestattungsunternehmen Pacher steht Ihnen auch in diesem Fall zur Seite und veranlasst die notwendigen Schritte.
Bei Todesfällen im Ausland ist das Bestattungsinstitut Ihr erster Ansprechpartner. Wir nehmen mit den zuständigen österreichischen Dienststellen im Ausland ( Konsulat, Botschaft, Krankenanstalten und dortige Bestattungen) Kontakt auf, und kümmern uns um die Formalitäten (Freigabe des Verstorbenen).
Wir organisieren natürlich die Überführung auf dem Land- bzw. Luftweg und informieren Sie über alle notwendigen Schritte.